Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH.
Das ist ein Verzeichnis des durchschnittlich üblichen Vergütungsrahmens
für Heilpraktiker in Deutschland.
Eine Teil-/Übernahme der Behandlungskosten erfolgt
von Privatversicherungen oder Zusatzversicherungen und Beihilfen
entsprechend der individuell vereinbarten Tarife.
Sie erhalten von mir eine entsprechende Rechnung.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Sollten Sie diese nicht wahrnehmen, werden sie in Rechnung gestellt,
wenn Sie nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagen.
Die Anmeldung ( Platzreservierung ) zu Aufstellungen und Seminartagen
ist nach Eingang der Seminargebührverbindlich .
Bei Absage 14 bis 8 Tage vorher behalte ich 50%,
in den letzten 7 Tagen 100% der Seminargebühr ein,
wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen
oder jemand von meiner Warteliste nachrücken kann.
Das gilt unabhängig von meinem persönlichen Verständnis oder
allgemeiner Nachvollziehbarkeit der Absagegründe, also auch bei Erkrankung.
Bei einer Absage meinerseits erhalten Sie die Gebühren umgehend zurück.