Die Berechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH.
Das ist ein Verzeichnis des durchschnittlich üblichen Vergütungsrahmens für Heilpraktiker in Deutschland.
Eine Teil-/Übernahme der Behandlungskosten erfolgt
von Privatversicherungen oder Zusatzversicherungen und Beihilfen
entsprechend der individuell vereinbarten Tarife.
Sie erhalten von mir eine entsprechende Rechnung.
Für Seminare/Aufstellungen:
Bei Absage 14 bis 8 Tage vorher behalte ich 50%,
in den letzten 7 Tagen 100% der Seminargebühr ein, wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen
oder jemand von meiner Warteliste nachrücken kann.
Das gilt unabhängig von meinem persönlichen Verständnis oder
allgemeiner Nachvollziehbarkeit der Absagegründe, also auch bei Erkrankung.
Bei Absage meinerseits erstatte ich Anzahlungen umgehend.
Für Einzeltermine:
Bei Absage kürzer als 24 Stunden davor, stelle ich das Honorar für eine Stunde in Rechnung.